Informationen zur Teilzeitausbildung

Jobbeschreibung

permanent
Fellbach, Baden-Württemberg, Deutschland
Stadt Fellbach
05.04.2024
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Durch die Neuregelung des BBiG (§ 7a) zum 01.01.2020 wurde die Teilzeitausbildung deutlich flexibilisiert. Während bislang fast ausschließlich Personen mit Familienverantwortung eine Ausbildung in Teilzeit absolvieren konnten, bietet die Neuregelung Gestaltungsspielraum für alle Auszubildenden. Voraussetzung ist das Einverständnis des Ausbildungsbetriebes und das Vorliegen eines "berechtigten Interesses". Das kann z.B. sein:

  • Betreuung eigener Kinder

  • Pflege eines Familienangehörigen

  • Gesundheitliche Einschränkungen oder Behinderung

  • Flüchtlingsstatus

  • Teilnahme am Leistungssport

  • Notwendigkeit nebenher zu arbeiten

Die Teilzeitausbildung wird in der Regel mit einem wöchentlichen Stundenumfang von 25 bis 30 Stunden (39 Stunden = Vollzeit) angeboten. Die Dauer der Ausbildung verlängert sich entsprechend. Der Berufsschulunterricht findet weiterhin in vollem Umfang statt.

Die Stadt Fellbach ist als familienfreundliche Arbeitgeberin (audit berufundfamilie) ausgezeichnet. Darunter verstehen wir die Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben.

Für weitere Informationen und Fragen stehen Ihnen gerne Frau Held (Tel: 0711 5851 135) und Frau Lievertz (Tel: 0711 5851 410) zur Verfügung.